Schweigepflicht

Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt strengster gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht.

Ich habe die Pflicht, über das, was mir im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit anvertraut wird, zu schweigen. Ihre persönlichen Angaben sind somit geschützt. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werde ich keine Informationen über Sie preisgeben, auch nicht, dass ich Sie berate oder beraten habe.